Vor dem Hintergrund, dass eine ernsthafte
Weiternutzung unter der
GNU-FDL praktisch nicht möglich ist,
würde ich so etwas nur unterstützen, wenn die Autoren gleichzeitig zu
einer Doppel-Lizenzierung unter einer
besser geeigneten Lizenz (cc-by-sa o.ä.) genötigt werden.
Letztere ist -wie wir inzwischen wissen- ein Freifahrtschein für "Provider",
sich selbst als "Attribution" (Namensnennung) einzusetzen, so denn nur
mindestens zwei CC-by-sa-Werke zusammengefügt wurden.
Ein Gutteil
der nicht lizenzkonformen Weiternutzung
halte ich für ein selbstgebasteltes Phänomen, das auf die mangelnde
Praktikabilität der GNU-FDL zurückzuführen
ist.
Diese Meldung ordne ich in die Kategorie "Nebelkerze" ein.
Schaue Dir bitte "Weiternutzung/Mängel" an und sage dann, welcher Prozentsatz
dieser unter Maßgabe dass CCbysa lizenzkonform sein.
Cut&Paste von Artikeln ohne jede Quellenangaben oder maximal "aus Wikipedia"
wird auch durch die Nutzung einer anderen Lizenz hier bei uns nicht legal.
Die Erklärungen auf WP:LB sind klar und deutlich
http://de.wikipedia.org/wiki/WP:LB#f.C3.BCr_Artikel und an jeder Ecke prominent verlinkt.
Auf Unwissenheit oder sonstwie gutgläubigen Erwerb kann sich niemand herausreden.
-jha-