Vor dem Hintergrund, dass eine ernsthafte Weiternutzung unter der GNU-FDL praktisch nicht möglich ist, würde ich so etwas nur unterstützen, wenn die Autoren gleichzeitig zu einer Doppel-Lizenzierung unter einer besser geeigneten Lizenz (cc-by-sa o.ä.) genötigt werden.
Letztere ist -wie wir inzwischen wissen- ein Freifahrtschein für "Provider", sich selbst als "Attribution" (Namensnennung) einzusetzen, so denn nur mindestens zwei CC-by-sa-Werke zusammengefügt wurden.
Ein Gutteil der nicht lizenzkonformen Weiternutzung halte ich für ein selbstgebasteltes Phänomen, das auf die mangelnde Praktikabilität der GNU-FDL zurückzuführen ist.
Diese Meldung ordne ich in die Kategorie "Nebelkerze" ein. Schaue Dir bitte "Weiternutzung/Mängel" an und sage dann, welcher Prozentsatz dieser unter Maßgabe dass CCbysa lizenzkonform sein. Cut&Paste von Artikeln ohne jede Quellenangaben oder maximal "aus Wikipedia" wird auch durch die Nutzung einer anderen Lizenz hier bei uns nicht legal.
Die Erklärungen auf WP:LB sind klar und deutlich http://de.wikipedia.org/wiki/WP:LB#f.C3.BCr_Artikel und an jeder Ecke prominent verlinkt. Auf Unwissenheit oder sonstwie gutgläubigen Erwerb kann sich niemand herausreden.
-jha-