asb:
Mich würde dabei mal interessieren, nach welchen Kriterien welches Rechtssystem eigentlich Anwendung findet, vielleicht weiß ja dazu jemand etwas konkretes; fällt ein in Deutschland veröffentlichter Film automatisch unter deutsches Urheberrecht, oder entscheidet das Herkunftsland (Produktionsland) über den Rechtsrahmen? Oder werden automatisch die längsten Schutzfristen wirksam?
Es gilt das Recht des Staates, in dem der Film gezeigt wird. In Deutschland steht im Urheberrechtsgesetz in §121, Absatz 4: "Im übrigen genießen ausländische Staatsangehörige den urheberrechtlichen Schutz nach Inhalt der Staatsverträge." Der wichtigste Staatsvertrag ist die [[Berner Übereinkunft]]. Und irgendwelche europäischen Regelungen gibt es glaube ich auch noch.