Klaus Graf wrote: [schnippel}
Es kann nach meinem bescheidenen Dafuerhalten ueberhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass die redaktionelle Taetigkeit der Wikipedia vom Grundrecht des Art. 5 GG erfasst wird. Die Wikipedia ist eindeutig ein Mediendienst (siehe etwa nur http://www.jurpc.de/rechtspr/20030126.htm )im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrags.
moin
was dann im umkehrschluß auch bedeuten würde das im impressum ein verantwortlicher im sinne des mediendienste-staatsvertrages stehen müsste.
(Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 III MDStV)
cu florian hannemann