Klaus Graf wrote:
[schnippel}
Es kann nach meinem bescheidenen
Dafuerhalten ueberhaupt kein Zweifel daran bestehen, dass
die redaktionelle Taetigkeit der Wikipedia vom Grundrecht
des Art. 5 GG erfasst wird. Die Wikipedia ist eindeutig ein
Mediendienst (siehe etwa nur
http://www.jurpc.de/rechtspr/20030126.htm )im Sinne des
Mediendienste-Staatsvertrags.
moin
was dann im umkehrschluß auch bedeuten würde das im impressum ein
verantwortlicher im sinne des mediendienste-staatsvertrages stehen müsste.
(Inhaltlich verantwortlich gemäß § 10 III MDStV)
cu florian hannemann