"Klaus Graf" klaus.graf@geschichte.uni-freiburg.de writes:
Grundsaetzlich koennen Bilder, deren Schutzfrist definitiv abgelaufen ist (siehe [[Bildrechte]]) wie historische Fotos, deren Urheber nachweislich 70 Jahre tot sind, ohne Zustimmung des Anbietenden genutzt werden, es sei denn, es handelt sich bei der Website, der man sie entnimmt, um eine geschuetzte Datenbank.
Der "Trick" wäre in einem solchen Fall wohl, das Produkt jetzt zu erwerben (Privatkopie?) und 10 Jahre zu warten, bis der Leistungsschutz abgelaufen ist - dann könnte man das Material der Datenbank frei zugänglich machen, wenn auch alle anderen Urheberrechte abgelaufen sind. Bei wissenschaftlichen Editionen beträgt die Schutzfrist 25 Jahre, wenn ich mich recht erinnere.
Oder spricht etwas gegen ein solches Vorgehen?