Man sieht, wir werden genau beobachtet, sehr genau sogar, denn diese Wunschliste ist nicht so ganz leicht zu finden, gut, wenn wir mit Brockhaus und anderen Enzyklopädien eine freundschaftliche Nachbarschaft pflegen und uns nicht in aussichtslose Wettkämpfe einlassen, die Stärken von Wikipedia sind evident und das werden die anderen Anbieter sicher schon gemerkt haben, auch sie werden mit der Zeit überlegen müssen, wie sie solche Leistung erreichen können - zum Beispiel die Flexibilität, Aktualität oder Mehrsprachigkeit. Sie werden da sicher nicht unproduktiv! Für uns bedeute es hingegen, die Vorteile von Wikipedia weiter auszubauen und pflegen und die inhaltliche Qualität noch mehr im Auge behalten...
Was spricht eigentlich dagegen umgekehrt vorzugehen: wir schauen, zu welchem Wikipedia-Artikel in der Encarta, Brockhaus, wissen.de & Co. bereits Artikel existieren.Damit verletzt man keine Urheberrechte und es gibt uns doch eine gewisse Übersicht über das Angebot von uns und den "Mitbewerbern". Dass die Wikipedia noch immer auch grosse Lücken habe, das wissen wir doch auch so!
Seine Wunschliste kann jeder anlegen wie er will und nach eigenen Prioritäten wählen, selbst wenn er dabei das Vorlesungsverzeichnis oder das Branchentelefonbuch abtippt.
Ilja
----- Original Message ----- From: "Kurt Jansson" jansson@gmx.net To: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@Wikipedia.org Sent: Wednesday, April 14, 2004 4:59 PM Subject: Re: [Wikide-l] Abgleich Wikipedia mit anderen Enzyklopädien...
Hallo Sascha Wildner schrieb:
mal theoretisch gefragt:
wäre es wohl urheberrechtlich ein Problem, wenn man alle Artikelnamen einer anderen Enzyklopädie mit denen der Wikipedia vergleicht, um zu sehen, was in der WP noch fehlen könnte? Und die Ergebnisse dann in einer Art stark erweiterten Artikelwunschliste veröffentlichen würde?
Bernd Kreissig, Geschäftsführer der Brockhaus Duden Neue Medien GmbH, schrieb eben eine sehr freundliche, aber bestimmte Mail an info@wikipedia.de, in der er uns darauf hinweist, dass dies nicht in Ordnung ist: "Die Stichwortliste unterliegt damit dem Urheberrecht, und die Veröffentlichung im Internet in dieser Form ist rechtswidrig."
Ich habe an dieser Tatsache keine Zweifel und werde gleich die entsprechenden Seiten löschen. Falls hier jemand gegenteiliger Auffassung ist möge er dies begründen, die Seiten können ggf. wieder hergestellt werden. Davon gehe ich jedoch erstmal nicht aus, und ich denke in Urheberrechtsangelegenheiten sollten wir dem Grundsatz folgen "better safe than sorry".
Kurt
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