On Monday 20 August 2007 15:46:44 Johann H. Addicks wrote:
Also keine Bilder von lebenden oder vor weniger als 70
Jahren verstorbenen
Personen mehr in die Commons, da hier stets Nutzungsbeschränkungen
hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte bestehen?
In Commons haben wir eine einfache Regel gegen den Wahnsinn
der "Internationalen Urheberrechtsparanoia":
Das Herkunftslandsprinzip.
Wenn etwas in dem Land in dem es zuerst veröffentlicht wurde frei genug (bspw.
Gemeinfrei) ist, dann ist es frei genug für Commons. Jemand der meint, dass
er uns dann noch verklagen will, darf es gerne versuchen. Das ist ein Risko,
dass es uns wert ist, ausgefochten zu werden.
Panoramafreiheit besteht in den USA für
Skulpturen/Bildwerke/etc meines
Wissens nie und die Ausnahme "Architektur/Gebäude" ist 2001 ausgelaufen.
D.h. keine Bilder von Gebäuden, die bei unbekanntem Architekten jünger als
140 Jahre sind.
Falsch. Du hast etwas entscheidendes vergessen, dass sogenannte PD-US-1923.
Alles was vor 1923 in den USA (erst-) veröffentlicht wurde ist nach wie vor
dort gemeinfrei und somit auch in Commons explizit erlaubt, auch wenn es in
Deutschland nicht zwingend gemeinfrei ist. Selbiges gilt im Umkehrschluss
auch für Panoramafreiheit in Deutschland.
Arnomane