On Monday 20 August 2007 15:46:44 Johann H. Addicks wrote:
Also keine Bilder von lebenden oder vor weniger als 70 Jahren verstorbenen Personen mehr in die Commons, da hier stets Nutzungsbeschränkungen hinsichtlich der Persönlichkeitsrechte bestehen?
In Commons haben wir eine einfache Regel gegen den Wahnsinn der "Internationalen Urheberrechtsparanoia":
Das Herkunftslandsprinzip.
Wenn etwas in dem Land in dem es zuerst veröffentlicht wurde frei genug (bspw. Gemeinfrei) ist, dann ist es frei genug für Commons. Jemand der meint, dass er uns dann noch verklagen will, darf es gerne versuchen. Das ist ein Risko, dass es uns wert ist, ausgefochten zu werden.
Panoramafreiheit besteht in den USA für Skulpturen/Bildwerke/etc meines Wissens nie und die Ausnahme "Architektur/Gebäude" ist 2001 ausgelaufen. D.h. keine Bilder von Gebäuden, die bei unbekanntem Architekten jünger als 140 Jahre sind.
Falsch. Du hast etwas entscheidendes vergessen, dass sogenannte PD-US-1923. Alles was vor 1923 in den USA (erst-) veröffentlicht wurde ist nach wie vor dort gemeinfrei und somit auch in Commons explizit erlaubt, auch wenn es in Deutschland nicht zwingend gemeinfrei ist. Selbiges gilt im Umkehrschluss auch für Panoramafreiheit in Deutschland.
Arnomane