Am Dienstag, 18. Mai 2004 14:44 schrieb Jakob:
Hallo!
Ich hab nochmal meine Rechtsprofessorin gefragt: Wenn jemand ein Foto von einem Werk macht, dessen Urheber schon mehr als 70 Jahren tot ist, kann das Foto frei verwendet werden. Auch wenn das Foto ohne Genehmigung des Inhabers des Werkes gemacht wurde.
Ihre Begründung wär mal interessant - und zwar nicht im Anbetracht des Urheberrechts (das ist in der Tat unkritisch), sondern im Hinblick auf die Rechte, die der Eigentümer unabhängig vom Urheberrecht hat. Meines Erachtens verletzt Du Eigentumsrechte, wenn Du etwas tust, was Dir ausdrücklich vom Eigentümer nicht gestattet ist (und Eigentum zeichnet sich dadurch aus, dass der Eigentümer frei darüber verfügen kann, bspw. Dir den Zugang nur unter bestimmten Bestimmungen (dass Du nicht fotografierst) gewähren). Entsteht ihm aus Deinem Fehlverhalten ein Schaden, bist Du für den Schaden haftbar. Und ein Schaden für ihn entsteht eben nicht nur, wenn Du ihm mit dem Blitz das Bild kaputt machst, sondern auch, wenn Du etwas veröffentlichst, bei dem er Gewinn gemacht hätte, hätte er es selber veröffentlicht.
Uli