"DaB." <"DaB."@gmx.de> writes:
Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas irgendwo steht, dass es Verboten ist, heißt das noch lange nicht, das das auch gesetzeskonform ist.
das gefühl habe ich auch. wenn es mir in einem konkreten fall wichtig wäre, würde ich mich bei der vorgesetzen behörde oder notfalls bei einem der zuständigen politiker erkundigen, welche die gesetzesgrundlage ist.
Könnte mir denken, das die Museen es auch erstmal reingeschrieben haben, aber wie gesagt, aller nur IMHO.
das GNM erlaubt beispielsweise das nicht-kommerzielle fotografieren ohne blitz und ohne stativ. die kommerz-regel ist eigenartig, aber das blitz- und stativverbot kann ich nachvollziehen.
kommerzielles fotographieren versucht die bayerischen garten- und schlösserverwaltung z.b. im nürnberger burggarten mit einer kleinen tafel durchzusetzen. sehr eigenartig.