Karl Eichwalder wrote:
Auch wenn ich mich in diesem Gebiet nicht auskenne: Nur, weil etwas irgendwo steht, dass es Verboten ist, heißt das noch lange nicht, das das auch gesetzeskonform ist.
das gefühl habe ich auch. wenn es mir in einem konkreten fall wichtig wäre, würde ich mich bei der vorgesetzen behörde oder notfalls bei einem der zuständigen politiker erkundigen, welche die gesetzesgrundlage ist.
diese Haltung finde ich ja prinzipiell sehr lobenswert, die Realität des UrhG sieht leider ganz anders aus:
"»Das Fotografieren in Museen ist [...] nur zu privaten Zwecken der Besucher gesetzlich gestattet, wenn das Museum das Fotografieren unter Berufung auf sein Hausrecht nicht gänzlich untersagt bzw. an die Entrichung einer Nutzungsgebühr knüpft« [Gerhard Pfennig, Digitale Bildverarbeitung und Urheberrecht. Eine Einführung für die Museumspraxis (Handbuch des Museumsrechts 6), 2. akt. Aufl., Opladen: Leske+Budrich, 1998.," (zitiert aus: http://www.kefk.net/Fotografie/Recht/index.asp)
Diese Seite empfehle ich eh ganz zu lesen, weil Sie einen guten Einstieg in die Thematik (bis auf die vielen Rechtschreibfehler) enthält, der hier nicht ganz unerheblich ist.
Im übrigen halte ich das Einstellen der Fotos in die Wikipedia auch nicht für einen "privaten Gebrauch" im Sinne des UrhG.
gruss Melvin