2008/8/13 Mathias Schindler mathias.schindler@gmail.com:
IMHO falsch herum gedacht. Für die Nutzung des Textes ist die Produktionsfirma verpflichtet, das resultierende Werk ebenfalls unter die GFDL zu stellen. Meiner Meinung (kein Anwalt) nach ist die CD in der aktuellen Form auf Wikimedia Commons hochladbar.
Sollte sich herausstellen, dass die Soundeffekte nicht GFDL-lizenziert (-zierbar) sind, wäre das zuerst das Problem der Produktionsfirma.
(IANAL) Ich sehe das so: Die Firma produziert Content, den sie nicht unter eine freie Lizenz stellen kann, da (davon gehen wir jedenfalls aus) proprietäre Musik verwendet wird. Mit der Verbreitung wird jedoch die GFDL verletzt, da diese bei der Weiternutzung der Wikipedia-Inhalte ignoriert wird.
Somit verletzt die Produktionsfirma das Urheberrecht. Das bedeutet: a) Wikipediaautoren können fröhlich abmahnen, wenn ihr Urheberrecht verletzt wurde b) Dadurch dass die Firma (und nicht wir) ein Fehler gemacht hat, ändert sich der Status des Werkes nicht. Es ist und bleibt eine URV und steht nicht unter einer freien Lizenz (weil es proprietäre Musik beinhaltet)
Meine Ansicht, und um nochmal zu wiederholen: Ich bin kein Anwalt.
Sebastian Moleski wrote:
Ich glaube, es gibt hier niemanden, der grundsätzlich etwas dagegen hätte, wenn ein Unternehmen Wikipedia-Artikel vertonen und lizenzgerecht verbreiten würde, die dann wiederum in der Wikipedia zur Nutzung bereitgestellt werden könnten. Deswegen würde ich gern die Chance für uns nutzen wollen, sowas hier auf die Beine zu stellen. Über das Ergebnis des Gespräches werde ich dann berichten.
Finde ich gut!
Zu der Frage CC-BY-SA/GFDL/Copyleft-Prinzip vs. CC-BY/BSD: Darüber wurde bestimmt schon drölfizgtausend Kilobytes diskutiert. Ich bin immer noch der Ansicht, dass [[Copyleft]] der beste Schutz ist, um uns gegen $EVILGUY zu wehren.
Folgendes Szenario A ohne Copyleft und B mit Copyleft A: $EVILGUY hat eine große Firma (Microsoft/Google/etc.). $EVILGUY [[fork]]t Wikipedia und fügt irgendwas hinzu, was die User toll finden (besserer Content, schnellere Server, viele Artikel über Tokio Hotel, etc.). Die User steigen auf das neue Angebot um. Die Lizenzen für $EVILGUY's Content sind proprietär. Er baut auf Basis unserer Arbeit eine proprietäre Enzyklopädie auf, über die er voll verfügen kann. $EVILGUY: 1 | Freies Wissen: 0
B: $EVILGUY hat eine große Firma (Microsoft/Google/etc.). $EVILGUY [[fork]]t Wikipedia und fügt irgendwas hinzu, was die User toll finden (besserer Content, schnellere Server, viele Artikel über Tokio Hotel, etc.). Die User steigen auf das neue Angebot um. Der Unterschied: Die Lizenz ist ebenfalls frei. Auch das neue Angebot ist also zwingend frei. $EVILGUY: 0 | Freies Wissen: 1
Prinzipiell braucht $EVILGUY das Angebot ja noch nicht mal forken, er muss einfach nur das Board aufkaufen[1], Wikimedia damit übernehmen und eine proprietäre Lizenz auswählen. Ohne Copyleft geht das; mit Copyleft verbietet letzteres die Lizenz.
Letztlich geht es bei freiem Wissen darum, _allen_ die gleiche Freiheit zukommen zu lassen: Das Werk beliebig nutzen zu dürfen, und das nur beschränkt durch die Freiheiten der anderen Nutzer. Allen Benutzern unbeschränkte Freiheit zu überlassen, würde genauso viel Freiheit schaffen, wie die Abschaffung von Gesetzen: Die Macht, bzw. das Wissen würde sich wieder in den Händen von wenigen sammeln.
Huch, da bin ich aber ausgeschwiffen...
Gruß,
Church of emacs
[1] Wer meint, sowas sei prinzipiell unmöglich, der irrt und sollte sich mal dringend die Geschichte vom XO-1 bzw. dem [[One Laptop Per Child]]-Projekt anschauen.