On Fri, 5 Nov 2004 01:00:00 +0100
Rainer Zenz <mail(a)rainerzenz.de> wrote:
Am 04.11.2004 um 19:09 schrieb Karl Eichwalder:
Marco Krohn <marco.krohn(a)web.de> writes:
> Danke trotzdem für die Mühe. Wenn ich die mail der ESA
richtig
> verstehe sind
> sie nicht nur gegen eine kommerzielle Nutzung, sondern
erlauben auch
> keinerlei Modifikationen. D.h. die Bilder
sind für uns
leider völlig
unbrauchbar, schade :-(
Bilder, die man nicht verändern darf, sind sehr gut
brauchbar! Das ist
> wie mit Zitaten.
Unabhaengig von unserem Meinungsbild gibt es legitime
Interessen von Bildgebern, dass die Abbildungen NICHT
veraendert werden. Dies betrifft etwa Logos, aber auch
Abbildungen von Kulturgut, bei denen manipulative
Aenderungen absolut nicht sinnvoll sind.
Das gesetzliche Veraenderungsverbot von § 62 UrhG gilt im
uebrigen auch fuer die von der [[Panoramafreiheit]]
erfassten Abbildungen moderner Architektur (und Kunst im
Strassenraum). Abbildungen entstellter Kunstwerke im
Strassenraum brauchen vom Kuenstler nicht hingenommen
werden (GRUR 1997, 364), wieso sollte bei entstellten
Abbildungen etwas anderes gelten?
Klaus Graf