On Fri, 5 Nov 2004 01:00:00 +0100 Rainer Zenz mail@rainerzenz.de wrote:
Am 04.11.2004 um 19:09 schrieb Karl Eichwalder:
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
Danke trotzdem für die Mühe. Wenn ich die mail der ESA
richtig
verstehe sind sie nicht nur gegen eine kommerzielle Nutzung, sondern
erlauben auch
keinerlei Modifikationen. D.h. die Bilder sind für uns
leider völlig
unbrauchbar, schade :-(
Bilder, die man nicht verändern darf, sind sehr gut
brauchbar! Das ist
wie mit Zitaten.
Unabhaengig von unserem Meinungsbild gibt es legitime Interessen von Bildgebern, dass die Abbildungen NICHT veraendert werden. Dies betrifft etwa Logos, aber auch Abbildungen von Kulturgut, bei denen manipulative Aenderungen absolut nicht sinnvoll sind.
Das gesetzliche Veraenderungsverbot von § 62 UrhG gilt im uebrigen auch fuer die von der [[Panoramafreiheit]] erfassten Abbildungen moderner Architektur (und Kunst im Strassenraum). Abbildungen entstellter Kunstwerke im Strassenraum brauchen vom Kuenstler nicht hingenommen werden (GRUR 1997, 364), wieso sollte bei entstellten Abbildungen etwas anderes gelten?
Klaus Graf