Johann H. Addicks schrieb:
Zudem bedarf es keines konkreten Anlasses für einen Antrag.
Doch, braucht es. Es muss eben ein konkreter Missbrauch vorliegen, damit ein _Temp-De-Admin_ möglich ist. In der Praxis muss aber schon dafür ein Admin "Goldene Löffel klauen",
Nunja, das jeder selbst betrachten. Ich kann aus meiner Perspektive von zwei TempDeadmin-Verfahren sprechen: Bei einem ging es um die Löschung von 5 Benutzerbabel-Bausteinen (z.B. "Dieser Benutzer ist ein Klingone", "Dieser Benutzer ist der Teufel", "Wikipedia ist die Zentrale des Irrenhauses".) Keiner der gelöschten Bausteine wurde wiederhergestellt, nichtmal eine Löschprüfung gab es, trotzdem war das Ergebnis des TempDeAdmin-Verfahrens "knapp". Beim anderen ging es um die Auslegung der GFDL (Blanko-Zustimmung zu zukünftigen, noch nicht publizierten Lizenzversionen) und deren Anwendung auf die eigenen Bild-Uploads, wohlgemerkt ohne dabei irgendeinen der "Admink-Knöpfe" gedrückt zu haben.
Sprich: Die Schranken scheinen nicht zu hoch, sondern irgendwie nicht sachgerecht definiert zu sein oder nicht sachgerecht umgesetzt zu werden.
-jha-