Johann H. Addicks schrieb:
Zudem bedarf es keines konkreten Anlasses für
einen Antrag.
Doch, braucht es. Es muss eben ein konkreter Missbrauch vorliegen, damit
ein _Temp-De-Admin_ möglich ist. In der Praxis muss aber schon dafür ein
Admin "Goldene Löffel klauen",
Nunja, das jeder selbst betrachten. Ich kann aus meiner Perspektive von zwei
TempDeadmin-Verfahren sprechen:
Bei einem ging es um die Löschung von 5 Benutzerbabel-Bausteinen (z.B. "Dieser
Benutzer ist ein Klingone", "Dieser Benutzer ist der Teufel",
"Wikipedia ist die Zentrale des Irrenhauses".) Keiner der gelöschten Bausteine
wurde wiederhergestellt, nichtmal eine Löschprüfung gab es, trotzdem war das Ergebnis des
TempDeAdmin-Verfahrens "knapp".
Beim anderen ging es um die Auslegung der GFDL (Blanko-Zustimmung zu zukünftigen, noch
nicht publizierten Lizenzversionen) und deren Anwendung auf die eigenen Bild-Uploads,
wohlgemerkt ohne dabei irgendeinen der "Admink-Knöpfe" gedrückt zu haben.
Sprich: Die Schranken scheinen nicht zu hoch, sondern irgendwie nicht sachgerecht
definiert zu sein oder nicht sachgerecht umgesetzt zu werden.
-jha-