On 8/15/07, DaB. <WP(a)daniel.baur4.info> wrote:
Richtet sich das Angebot mehr an Deutsche, kann man
auch de-Recht gelten
lassen, richtet es sich an USAner, geht auch us-Recht.
Das Hosting in den USA ist eine Konstante. Es hat sich in der
Vergangenheit erwiesen, dass klagefreudige Nutzer sowohl Wikimedia
Deutschland als auch die Foundation ins Visier nehmen.
Bzgl. Schutzlandsprinzip:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:20th_Century_Fox-Logo.svg
Womit bitte lässt sich begründen, dass hier ein US-Logo als "mangelnde
Schöpfungshöhe" bezeichnet wird, wenn der entsprechende Präzedenzfall
eine deutsche Gerichtsentscheidung ist, die Server in den USA stehen
und das Angebot sich an deutsch_sprachige_ Länder richtet? Ich halte
das für eine bizarre Rechtsauslegung.
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Toward Peace, Love & Progress:
Erik
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