Wie schon auf WP:FZW ist die Diskussion hier unter jedem Niveau. Vor allem die Argumentation mit dem Urheberrecht ist hahnebuechen. Das Urheberrecht ist unabhaengig von der Bezeichnung des Urhebers gegeben. Fuer nicht angemeldete Benutzer trifft der Forenbetreiber die Entscheidung, dass ihre IP die Urheberbezeichnung ersetzt. Aendert sich die IP - in der Regel ist diese dynamisch - oder benutzen mehrere Urheber den gleichen Anschluss, ist eine eindeutige Zuordnung nicht gegeben. Wenn es also um nutzerseitige Ansprueche geht, so muss ein Nutzer im Streitfall beweisen, dass er der Urheber ist, was auch bei angemeldeten Nutzern nicht einfach sein duerfte. Auch mit Kenntnis der IP waere ein vollgueltiger Beweis nicht zu fuehren.
Das Veroeffentlichen der IP stellt dann einen Verstoss gegen datenschutzrechtliche Grundsaetze dar, wenn sie als personenbezogenes Datum zu verstehen ist. Hier haette natuerlich Heise mitteilen koennen oder muessen, dass sich das Landgericht der Argumentation des Amtsgerichts angeschlossen hat. Es liegt also nicht nur die Rechtsauffassung eines beliebigen Amtsgerichts vor.
Wuerde sich die Rechtsauffassung durchsetzen, so waere zu ueberlegen, wie die WP ihre Arbeit anders zu organisieren haette. Neben der Moeglichkeit der Pflichtanmeldung waere die automatisierte Vergabe einer Kennung moeglich, die bei jedem Edit vergeben wuerde (z.B. 2007-10-02-21-25-JkLonS) und keinen Rueckschluss - auch nicht fuer den Anbieter - auf die IP ermoeglicht.
Klaus Graf