marco.krohn@web.de (Marco Krohn) schrieb:
und was ist mit der in der GFDL vorgeschriebenen Freiheit Änderungen vorzunehmen? Das wird alles von "UrhG § 62 Änderungsverbot" kassiert.
Ein Änderungsverbot ist auch in der GFDL vorgesehen, nennt sich "invariant section".
Flups