Andreas Bombe wrote:
[und nochmal, wegen nervigem Filter auf der Liste]
Wir haben in der Wikipedia einige von Usern selbst geschossenen Fotos von Exponaten des Deutschen Museums ([[Deutsches Museum/Galerie]] - öhm, scheint alles vom Nutzer Softeis zu sein). Fotografieren ist dort erlaubt, siehe:
http://www.deutsches-museum.de/info/allgem/infoall.htm#foto
...für private Zwecke. Gewerbliche Aufnahmen sind aber nur nach Absprache mit der Pressestelle gegen Gebühr gestattet.
Nun ist mit Public Domain und mit GFDL auch explizit die kommerzielle Nutzung erlaubt, und das läuft darauf hinaus, dass unter Umständen die GFDL nicht so einfach angewendet werden kann.
Wie sieht es nun rechtlich aus, irgendwelche Präzedenzfälle?
Wir haben dieses Thema neulich auf dem Münchener Treffen diskuiert. Es ist wohl so, daß nur Photos frei verwendbar sind, die von öffentlichen Plätzen aus gemacht worden sind. Bei allem Anderen muß der Inhaber des Hausrechtes mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Also: Photo an einem Platz geschossen, der 24h am Tag zugänglich ist: frei Photo in Museum, Kirche, Zoo, o.ä. geschossen: Einverständnis der Leitung/Pressestelle o.ä. nötig.
Marc