Zum Datenbankrecht:
siehe http://afp.google.com/article/ALeqM5hK-lwAOXo58cLUlgn0jlsF0W2hSw - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat den Schutz geistigen Eigentums im Internet gestärkt. Die Luxemburger Richter verboten die Verwendung von wesentlichen Informationen aus geschützten Internet-Datenbanken zu kommerziellen Zwecken, wie das Gericht mitteilte. Geklagt hatte ein Wissenschaftler der Universität Freiburg im Breisgau, die solch eine geschützte Datenbank mit 1100 wichtigsten Gedichten der deutschen Literatur ins Internet gestellt hatte.
Es wäre also zu klären, ob die Lemmaliste ein "wesentlicher Inhalt" ist und ob die Datenbank als GFDL-lizensiert als geschützt zu betrachten ist - wäre dem so, könnte das Datenbankrecht greifen und der Betreiber der Datenbank (WMF) Rechte daran wahrnehmen - wie Mathias sehe ich diese Gefahr allerdings nicht.
Gruß, Achim, der auch mal juristisch stümpern wollte
-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 31 Oct 2008 11:36:53 +0100 Von: "Mathias Schindler" mathias.schindler@gmail.com An: "Mailingliste der deutschsprachigen Wikipedia" wikide-l@lists.wikimedia.org Betreff: Re: [Wikide-l] Wortlisten
2008/10/31 Peter Jacobi peter_jacobi@gmx.net:
*Welches* Recht greift ist nicht die Frage, die mir am Herzen liegt.
Sondern ob jemand (wer?) ein Recht besitzt, die Nutzung der Wikipedia-Lemmaliste einzuschränken und ob diese Entität dieses Recht ausüben möchte.
IANAL. Wenn, dann könnte die WMF hier Rechte geltend machen und ich bin fest überzeugt, dass sie es nicht tut.
Mathias
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