At 16:26 19.04.2005 +0200, Björn wrote:
Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum
Steffen unbedingt die
Unveränderlichkeit seiner Bilder bestimmen möchte.
Aber vielleicht hilft ja folgende Idee: Die GFDL bietet die
Möglichkeit, bestimmte Abschnitte eines Dokuments als
unveränderlichen Abschnitt zu definieren.
Falsch! Genau das geht so nicht!
Unverändeliche Abschnitte sind ganz bestimmte Abschnitte, nämlich
zweitrangige, die nichts mit dem Inhalt des Dokumentes zu tun haben
dürfen.
Und um ein Paßbild des Autors als Autor geht es ja sicher nicht oder?
;-))
Aus der GFDL:
" 1. Anwendbarkeit und Definitionen
...
Ein zweitrangiger Abschnitt ist ein benannter Anhang oder eine
Enleitung des Dokumentes, der sich ausschließlich mit dem Verhältnis
des Autors oder Verlegers des Dokumentes zu dem eigentlichen Thema des
Dokumentes (oder damit zusammenhängender Dinge) beschäftigt, und der
nichts enthält, das direkt zu dem eigentlichen Thema gehört. (Wenn das
Dokument beispielweise ein Buch über Mathematik ist, dann darf ein
zweitrangiger Abschnitt nichts über Mathematik enthalten).
Eben deshalb kann ein unveränderlicher Abschnitt doch beispielsweise
enthalten: "Den gezeigten Sonnenuntergang hat Björn Bühler im
Sommerurlaub auf Ibizza fotografiert." Dadurch erklärt der Autor doch
nichts anderes als sein Verhältnis zum eigentlichen Thema. Oder sehe
ich das falsch?
Björn
--
Benutzer:Bühler <http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:B%C3%BChler>