At 16:26 19.04.2005 +0200, Björn wrote:
Ich habe noch nicht ganz verstanden, warum Steffen unbedingt die Unveränderlichkeit seiner Bilder bestimmen möchte. Aber vielleicht hilft ja folgende Idee: Die GFDL bietet die Möglichkeit, bestimmte Abschnitte eines Dokuments als unveränderlichen Abschnitt zu definieren.
Falsch! Genau das geht so nicht! Unverändeliche Abschnitte sind ganz bestimmte Abschnitte, nämlich zweitrangige, die nichts mit dem Inhalt des Dokumentes zu tun haben dürfen. Und um ein Paßbild des Autors als Autor geht es ja sicher nicht oder? ;-))
Aus der GFDL:
" 1. Anwendbarkeit und Definitionen ... Ein zweitrangiger Abschnitt ist ein benannter Anhang oder eine Enleitung des Dokumentes, der sich ausschließlich mit dem Verhältnis des Autors oder Verlegers des Dokumentes zu dem eigentlichen Thema des Dokumentes (oder damit zusammenhängender Dinge) beschäftigt, und der nichts enthält, das direkt zu dem eigentlichen Thema gehört. (Wenn das Dokument beispielweise ein Buch über Mathematik ist, dann darf ein zweitrangiger Abschnitt nichts über Mathematik enthalten).
Eben deshalb kann ein unveränderlicher Abschnitt doch beispielsweise enthalten: "Den gezeigten Sonnenuntergang hat Björn Bühler im Sommerurlaub auf Ibizza fotografiert." Dadurch erklärt der Autor doch nichts anderes als sein Verhältnis zum eigentlichen Thema. Oder sehe ich das falsch?
Björn