Mathias Schindler neubau@presroi.de writes:
Georg Jaehnig wrote:
Wie könnte man Dir das Gegenteil beweisen?
Warum nicht einfach dem Uploader glauben? Bislang funktioniert unser Recht immer noch so, daß man seine Unschuld nicht beweisen muß.
Rohdaten mit EXIF-Informationen wären schon ein guter Anfang.
Es ist ein leichtes, EXIF-Informationen zu bearbeiten.