2008/8/13 Achim Raschka achim_raschka@gmx.de:
Die vorgelesenen Texte sind doch dann auch unter GFDL und können für die gesprochene Wikipedia verwendet werden, oder?
Eben nicht. Wenn gesprochener Text (GFDL) und Sound + Musik (wahrscheinlich lizensiert, nicht GFDL) untrennbar zusammengefügt wurden kann man damit eigentlich gar nx machen - Wie Uli schrieb handelt es sich um ein Combined Work, dass nach GFDL ebenfalls wieder unter GFDL stehen müsste.
IMHO falsch herum gedacht. Für die Nutzung des Textes ist die Produktionsfirma verpflichtet, das resultierende Werk ebenfalls unter die GFDL zu stellen. Meiner Meinung (kein Anwalt) nach ist die CD in der aktuellen Form auf Wikimedia Commons hochladbar.
Sollte sich herausstellen, dass die Soundeffekte nicht GFDL-lizenziert (-zierbar) sind, wäre das zuerst das Problem der Produktionsfirma.
Pragmatisch gesehen: Die werden ja noch die Rohdaten haben, zur Not müsste man dann die Sprachspur ohne unfreie Effekte hochladen. Eine andere Nutzung wäre auch für das Tonstudio nicht zulässig.
Mathias