Marc Hennemeyer wrote:
Joerg-Olaf Schaefers wrote:
Hallo Marc,
Wednesday, July 14, 2004, 2:50:59 PM, you wrote:
...
Wir haben in der Wikipedia einige von Usern selbst geschossenen Fotos von Exponaten des Deutschen Museums
...
Wie sieht es nun rechtlich aus, irgendwelche Präzedenzfälle?
Klar, massenhaft. Siehe unten.
Wir haben dieses Thema neulich auf dem Münchener Treffen diskuiert. Es ist wohl so, daß nur Photos frei verwendbar sind, die von öffentlichen Plätzen aus gemacht worden sind.
so wesentlich anders ist das dort allerdings auch nicht geschrieben. Zitat: "...in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen...ohne Zustimmung des Urhebers...zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme...von öffentlicher Straße...aufgenommen wurde." Zugegebener Maßen ist die Sachlage bei Fine-Art Photographien eine andere, was aber bei Photographien in einem technischen Museum nicht wirklich eine Rolle spielt, oder? Abgesehen davon wollte ich v.a. darauf hinweisen, daß bei Innenaufnahemn in jedem Fall die Erlaubnis des Eigentümers nötig ist, auch bei öffentlichen Gebäuden.
Achtung hier werden zwei Fragen durcheinander geworfen. Das mit dem frei zugänglichen Platz hat nur Bedeutung, wenn der gegenstand der Ablichtung urhebberrechtlich _geschützt_ ist (z.B. Werk der Baukunst, Hundertwasserhaus etc.). Damit hat das unter Verletzung des Hausrechts erlangte Foto nichts zu tun.
Gruß Andrsvoss