Hallo!
Thomas Hochstein schrieb:
Ralf Hagen schrieb:
Zum Kernbestand des Rechtsextremismus zählt seit
dem Verbotsurteil der
[[Sozialistische Reichspartei|SRP]] [[1951]] die Ablehnung von:
*Achtung vor den im [[Grundgesetz]] konkretisierten [[Menschenrechte]]n
[...]
Nein. Das gehört zum Extremismus (ohne "Rechts-" vornedran).
Auch das macht aber keinen großen Unterschied. Das, was momentan in den
"...extremismus"-Kategorien ist, ist nur selten nach der Definition
"extremistisch". und das führt zu einer Inflation des Begriffs.
Gruß
Ralf