Hallo,
Das ist zwar schade, aber gibt es irgendwo eine Vorschrift, dass Mirrorbetreiber solche Links nicht mit Javascript machen dürfen?
ich finde, wir sollten das Gentlemen-Agreement, das wir haben - das ja eine sehr liberale Interpretation der GNU FDL darstellt - nicht noch weiter aushöhlen. Leider gibt es verschiedene Seiten, die zwar am Rande des Agreements agieren, was aber meiner Meinung nach nicht ausreicht. Neben der JavaScript-Variante habe ich auch schon eine Seite gesehen, auf der der einzige Hinweis (der aber korrekt war) in ein Bild geschrieben wurde. Da sollte auch jedem Nicht-Techniker klar sein, dass es Gründe hat, wenn man statt es einfach hinzuschreiben, ein Bild mit dem Text anfertigt. Die Links waren entsprechend auch nicht auf die Wikipedia sondern auf eine interne Seite, die auf die Wikipedia weiterleitet.
Ich schlage vor, dass das Gentemen-Agreement entsprechend präzisiert wird, dass der Text als Text vorhanden sein muss und die Links auf Versionsgeschichte etc. direkte Links sein müssen. JavaScript darf meiner Meinung nach nur verwendet werden, wenn die Möglichkeit besteht, die Versionsgeschichte ohne JavaScript aufzurufen.
Das kann man im Endeffekt ganz einfach präzisieren: die angegebenen Sachen sollen in jedem Browser für jedermann sichtbar und nutzbar sein. Dazu gehört die Nutzbarkeit in Textbrowsern (bspw. Lynx). Bei einer Darstellung des Textes in einem Bild kann kein Blinder erfahren, wo der Text her ist, denn dieser Text kann nicht vorgelesen werden. Auf Kleingeräten wird das Bild so gestaucht, dass es auch für jeden lesenden Nutzer nicht mehr erkennbar ist. JavaScript darf nicht verwendet werden. Links müssen direkt auf den Wikipedia-Artikel bzw. die Versionsgeschichte sein, auch damit Vorleseprogramme für Blinde die korrekte Zieladresse ansagen können. Weiterleitungen sind nicht gewünscht.
Was sagt ihr dazu?
MfG Christian Thiele