Am 04:47 10.02.2006 schrieben Sie:
Daniel Kinzler schrieb:
- wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder GFDL) stellt, muss
man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird?
Anscheinend leider ja - sonst würde die Frage ja nicht immer wieder auftauchen.
Das war einer der Gründe für die Anfrage bei der FSF. Anscheinend sind die anderer Ansicht als die Anwälte von Wikimedia. Das ist doch interessant, oder?
Es gibt bestimmt noch weitere Meinungen.
Für den Markeninhaber geht es nicht nur um einfachen markenrechtlichen Schutz alleine. Er möchte mit seiner Marke etwas bezwecken. Wiedererkennungswert verbunden mit positiven Attributen bezüglich des Verwendungszweckes. Jede Lizenz, die eine Veränderung zuläßt ist da grundsätzlich ungeeignet. Jede Erwähnung in ungewolltem, falschem Kontext schadet der Marke, egal ob das rechtlich relevant ist oder nicht. Wenn es nicht einklagbar ist, wird es besonders nachteilig für den Markeninhaber. Also stellt sich aus Sicht des Markeninhabers diese Frage schlicht ganz anders. Wenn man also möchte, das Markeninhaber ihre Zustimmung zur Verwendung (Hier ist nicht das Führen der Marke gemeint!) geben, sollte man Ihnen Lizenzen vorschlagen, mit denen sie mitgehen können.
Daraus ergibt sich auch wieder ein Aspekt der ganzen Lizenzierungsdebatte bei Wikipedia. Daraus ergibt sich u.a. vermutlich auch die jetzige Handhabung bezüglich des WP-Logos ... .
Moins KS