Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Öffentlicher Raum heißt kein Dach drüber, kein Zaun drumrum und Grundbesitz gehört Kommune/Land/Bund.
Nein, letzteres nicht unbedingt. Auch Grundstücke im Privatbesitz können öffentlich gewidmet sein. Bestes Beispiel: Bahnhöfe.