Hi,
Gehen wir mal davon aus dass die Fotografen nicht im Auftrag der US-Army fotografiert haben, das „fotografiert von US-Bediensteten kann man eh nicht ernst nehmen Ivo. Demnach hätten sie weltweit Rechte an ihren Werken. Jetzt kommt es also zu einem Prozess und das US-Gesetz verlangt die Freigabe der urheberrechtlich geschützten Werke. Es steht jetzt also die Frage im Raum: Hat dieses US-Gesetz auch anderswo Gültigkeit? Ich will es mal stark bezweifeln dass eine Einschränkung der Rechte in den USA hier in Europa eine Auswirkung hat. Ich muss mich sogar wundern dass gegen den Vertrieb vom erwähnten Raw Deal in Europa nicht vorgegangen wird. Die Möglichkeiten bestehen und es dürfte eine Menge Kohle von den Distributoren zu holen sein...
Also: Raus mit den Abu Ghraib Fotos.
ciao, tom -- http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:TomK32 http://www.tomk32.de