Mathias Schindler wrote:
Ob deutsches (Urheber-) Recht anwendbar ist, steht in der Fragenliste auf Platz 1.
Ja, für Wikipedia. Aber was passiert mit DirectMedia und der in Deutschland von einer deutschen Firma vertriebenen deutschen Enzyklopädie-CD? Ist hier auch fraglich, ob deutsches Recht gilt? Meiner Meinung nach nicht.
Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien Enzyklopädie?
Matthias