Mathias Schindler wrote:
Ob deutsches (Urheber-) Recht anwendbar ist, steht in
der Fragenliste
auf Platz 1.
http://meta.wikimedia.org/wiki/Urheberrechtsfragen/Sammlung
Ja, für Wikipedia. Aber was passiert mit DirectMedia und der in
Deutschland von einer deutschen Firma vertriebenen deutschen
Enzyklopädie-CD? Ist hier auch fraglich, ob deutsches Recht gilt? Meiner
Meinung nach nicht.
Und dann kommt die nächste Frage: Ist soetwas wie DirectMedia und
mehrere dutzend andere in Deutschland stehende und von Deutschen
betreute Webseiten mit Kopien einzelner oder alle Wikipedia-Artikeln
unterstützenswert? Ist das nicht genau die Idee bei einer freien
Enzyklopädie?
Matthias