André: "Also: Benutzerseite - viel Wind um nicht viel (...) nur im äußersten
Notfall nach wiederholtem Vandalismus und auch nur für begrenzte Zeit
stattfinden. Deshalb geht das bei Benutzerseiten einfach nicht (oder nur bei
Vandalismus)."
Vielleicht dazu ein Beispiel aus der Praxis und ich glaube es ist
unerheblich ob es einen oder zwei Hände voll Leute trifft: Vor fünf Wochen
war ich bei einer Projektbesprechung bei einem Neukunden. Nun war das erste
was ich sah, in der Arbeitsmappe der Vorsitzenden am runden Tisch eine
Hardcopy meiner Benutzerseite bei der Wikipedia als oberstes auf den
Papieren zum Projekt.
Es war für mich dann im Gespräch zwar relativ einfach zu erklären, das es
sich hier um eine Hobby-Seite handelt und nicht meine Homepage, doch die
Leute dort wussten erst mal gar nichts damit anzufangen und hatten bei
Google eben nicht auf die zweite Seite Ranking geguckt, wo meine reale
Homepage damals noch stand (inzwischen ist
www.wiska.info fast so hoch wie
www.de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Wiska_Bodo gestiegen, aber vor fünf
Wochen war das noch anders.)
Worauf ich damit nicht hinweisen will ist, dass ich ja auf meinen Klarnamen
verzichten kann wenn ich hier als Autor mitarbeite. Vielmehr ist es eine
Tatsache, dass die Benutzerseite in keinem Zusammenhang mit dem
lexikalischen Werk als solches steht, sondern die Beziehung des Autors zu
diesem Werk beschriebt und dass es sein kann, dass momentan jeder unter
fremden Namen seiner Abwesenheit x-beliebige Inhalte da rein schreibt.
Auch diese Mails hier werden z.B. auch alle in der Pipe von Wiki
veröffentlicht und stehen für alle Zeiten im Internet. Wir sind also auch
nicht mal beim "schwatz hinter den Kulissen" alleine. Bitte; worin liegt
hier der Nutzen für freie nicht proprietäre Anwendung? Ich kann da überhaupt
keinen Zusammenhang erkennen.
Es gibt in der GNU/FDL eine Bestimmung, die genau solche Anhänge und Inhalte
schützt. Ich spreche von den sog. "Unververänderlichen Abschnitten"
innerhalb der "zweitrangigen Abschnitte", die sich NICHT mit dem Produkt
selbst, sondern mit der Beziehung des Autors zum Produkt befassen. Niemand
beachtet hier, dass es diese Bestimmung der Unveränderlichkeit gibt. Als ich
das zum ersten mal ansprach, erhielt ich zur Antwort, es sei halt noch
niemand auf die kreative Idee gekommen das mit seinen Benutzerseiten in
Verbindung zu bringen. Hallo? Jemand zuhause? Wir machen uns doch sonst so
viele Gedanken um das Recht (gegen proprietäres Wissen).
Also von daher und selbst wenn es nur eine einzige Person betrifft: Die
Benutzerseite ist kein lexikalisches Werk und es besteht damit auch gar kein
kausaler Zusammenhang zur Notwendigkeit der freien Editierung. Natürlich
habe ich daraus gelernt und meine Seite entsprechend geändert, falls mich
mal wieder jemand zuerst hier finden sollte anstatt auf meiner Homepage. Nur
das schlechteste Argument wäre zu sagen: Dann lass es doch und gib nicht so
viel Angriffsfläche bzw. schreib doch anonym. Das ist nicht der Sinn der
Frage, sondern nur ein Ausweichen vor der prinzipiellen Falschinterpretation
unserer Lizenz im Moment.
Als ich aus dem Gespräch kam, wurde mir der Auftrag zugesichert. Ich war nur
froh, dass niemand die Diskussionsseiten ausgedruckt hat, in denen ich mich
auch schon mal habe gehen lassen bevor ich mir klar wurde, dass hier jedes
Wort für alle Zeiten wie Kernel-Code behandelt wird....
ups. sorry für die lange Mail...
Bodo Wiska
Zwinglistr. 24
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Fon: 030-398 348 32
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Fax: 01212-546 596 479
http://www.ethischVerkaufen.de
Autor in der Enzyklopädie zum Mitmachen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Wiska_Bodo
Zitat aus unserer Lizenz:
"Ein zweitrangiger Abschnitt ist ein benannter Anhang oder eine Einleitung
des Dokumentes, der sich ausschließlich mit dem Verhältnis des Autors oder
Verlegers des Dokumentes zu dem eigentlichen Thema des Dokumentes (oder
damit zusammenhängender Dinge) beschäftigt, und der nichts enthält, das
direkt zu dem eigentlichen Thema gehört. (Wenn das Dokument beispielweise
ein Buch über Mathematik ist, dann darf ein zweitrangiger Abschnitt nichts
über Mathematik enthalten). Dies kann eine historische Beziehung zu dem
Thema, oder damit zusammenhängender Dinge, oder von gesetzlicher,
gesellschaftlicher, philosophischer, ethischer oder politischer Art sein,
die das Thema betreffen. Die unveränderlichen Abschnitte sind benannte
zweitrangige Abschnitte, deren Titel als unveränderlicher Abschnitt in dem
Lizenzhinweis, der das Dokument unter diese Lizenz stellt, aufgeführt sind."