André: "Also: Benutzerseite - viel Wind um nicht viel (...) nur im äußersten Notfall nach wiederholtem Vandalismus und auch nur für begrenzte Zeit stattfinden. Deshalb geht das bei Benutzerseiten einfach nicht (oder nur bei Vandalismus)."
Vielleicht dazu ein Beispiel aus der Praxis und ich glaube es ist unerheblich ob es einen oder zwei Hände voll Leute trifft: Vor fünf Wochen war ich bei einer Projektbesprechung bei einem Neukunden. Nun war das erste was ich sah, in der Arbeitsmappe der Vorsitzenden am runden Tisch eine Hardcopy meiner Benutzerseite bei der Wikipedia als oberstes auf den Papieren zum Projekt.
Es war für mich dann im Gespräch zwar relativ einfach zu erklären, das es sich hier um eine Hobby-Seite handelt und nicht meine Homepage, doch die Leute dort wussten erst mal gar nichts damit anzufangen und hatten bei Google eben nicht auf die zweite Seite Ranking geguckt, wo meine reale Homepage damals noch stand (inzwischen ist www.wiska.info fast so hoch wie www.de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Wiska_Bodo gestiegen, aber vor fünf Wochen war das noch anders.)
Worauf ich damit nicht hinweisen will ist, dass ich ja auf meinen Klarnamen verzichten kann wenn ich hier als Autor mitarbeite. Vielmehr ist es eine Tatsache, dass die Benutzerseite in keinem Zusammenhang mit dem lexikalischen Werk als solches steht, sondern die Beziehung des Autors zu diesem Werk beschriebt und dass es sein kann, dass momentan jeder unter fremden Namen seiner Abwesenheit x-beliebige Inhalte da rein schreibt.
Auch diese Mails hier werden z.B. auch alle in der Pipe von Wiki veröffentlicht und stehen für alle Zeiten im Internet. Wir sind also auch nicht mal beim "schwatz hinter den Kulissen" alleine. Bitte; worin liegt hier der Nutzen für freie nicht proprietäre Anwendung? Ich kann da überhaupt keinen Zusammenhang erkennen.
Es gibt in der GNU/FDL eine Bestimmung, die genau solche Anhänge und Inhalte schützt. Ich spreche von den sog. "Unververänderlichen Abschnitten" innerhalb der "zweitrangigen Abschnitte", die sich NICHT mit dem Produkt selbst, sondern mit der Beziehung des Autors zum Produkt befassen. Niemand beachtet hier, dass es diese Bestimmung der Unveränderlichkeit gibt. Als ich das zum ersten mal ansprach, erhielt ich zur Antwort, es sei halt noch niemand auf die kreative Idee gekommen das mit seinen Benutzerseiten in Verbindung zu bringen. Hallo? Jemand zuhause? Wir machen uns doch sonst so viele Gedanken um das Recht (gegen proprietäres Wissen).
Also von daher und selbst wenn es nur eine einzige Person betrifft: Die Benutzerseite ist kein lexikalisches Werk und es besteht damit auch gar kein kausaler Zusammenhang zur Notwendigkeit der freien Editierung. Natürlich habe ich daraus gelernt und meine Seite entsprechend geändert, falls mich mal wieder jemand zuerst hier finden sollte anstatt auf meiner Homepage. Nur das schlechteste Argument wäre zu sagen: Dann lass es doch und gib nicht so viel Angriffsfläche bzw. schreib doch anonym. Das ist nicht der Sinn der Frage, sondern nur ein Ausweichen vor der prinzipiellen Falschinterpretation unserer Lizenz im Moment.
Als ich aus dem Gespräch kam, wurde mir der Auftrag zugesichert. Ich war nur froh, dass niemand die Diskussionsseiten ausgedruckt hat, in denen ich mich auch schon mal habe gehen lassen bevor ich mir klar wurde, dass hier jedes Wort für alle Zeiten wie Kernel-Code behandelt wird....
ups. sorry für die lange Mail...
Bodo Wiska Zwinglistr. 24 10555 Berlin
Fon: 030-398 348 32 Funk: 0170-62 60 50 1 Fax: 01212-546 596 479 http://www.ethischVerkaufen.de Autor in der Enzyklopädie zum Mitmachen: http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Wiska_Bodo
Zitat aus unserer Lizenz:
"Ein zweitrangiger Abschnitt ist ein benannter Anhang oder eine Einleitung des Dokumentes, der sich ausschließlich mit dem Verhältnis des Autors oder Verlegers des Dokumentes zu dem eigentlichen Thema des Dokumentes (oder damit zusammenhängender Dinge) beschäftigt, und der nichts enthält, das direkt zu dem eigentlichen Thema gehört. (Wenn das Dokument beispielweise ein Buch über Mathematik ist, dann darf ein zweitrangiger Abschnitt nichts über Mathematik enthalten). Dies kann eine historische Beziehung zu dem Thema, oder damit zusammenhängender Dinge, oder von gesetzlicher, gesellschaftlicher, philosophischer, ethischer oder politischer Art sein, die das Thema betreffen. Die unveränderlichen Abschnitte sind benannte zweitrangige Abschnitte, deren Titel als unveränderlicher Abschnitt in dem Lizenzhinweis, der das Dokument unter diese Lizenz stellt, aufgeführt sind."