Joerg-Olaf Schaefers wrote:
Hallo Marc,
Wednesday, July 14, 2004, 2:50:59 PM, you wrote:
...
Wir haben in der Wikipedia einige von Usern selbst geschossenen Fotos von Exponaten des Deutschen Museums
...
Wie sieht es nun rechtlich aus, irgendwelche Präzedenzfälle?
Klar, massenhaft. Siehe unten.
Wir haben dieses Thema neulich auf dem Münchener Treffen diskuiert. Es ist wohl so, daß nur Photos frei verwendbar sind, die von öffentlichen Plätzen aus gemacht worden sind.
Nein, das ist in dieser Form unsinnig. Schlimmer noch, es ist gefährlich vermischtes Halbwissen ,(
Ich empfehle wirklich _dringend_ die Lektüre von: http://www.fotorecht.de/publikationen/fineart.html http://www.fotorecht.de/publikationen/gebaeude.html
MfG Olaf
Hallo Olaf,
so wesentlich anders ist das dort allerdings auch nicht geschrieben. Zitat: "...in § 59 UrhG entschieden, dass Außenaufnahmen...ohne Zustimmung des Urhebers...zulässig ist. Voraussetzung ist jedoch, dass die Aufnahme...von öffentlicher Straße...aufgenommen wurde." Zugegebener Maßen ist die Sachlage bei Fine-Art Photographien eine andere, was aber bei Photographien in einem technischen Museum nicht wirklich eine Rolle spielt, oder? Abgesehen davon wollte ich v.a. darauf hinweisen, daß bei Innenaufnahemn in jedem Fall die Erlaubnis des Eigentümers nötig ist, auch bei öffentlichen Gebäuden.
Marc