"Alexander Klimke" schrieb:
Es ist klar, dass ab positiver Kenntnis über so einen Beitrag eine Löschpflicht besteht.
Und es ist logisch, daß das dann auch für Wiederholungen gelten muß - alles andere wäre vollkommen sinnlos und stellte den Geschädigten faktisch rechtlos, denn dann wäre es möglich, jedesmal, wenn er 10 rechtswidrige Beiträge moniert hat und diese mit Zeitverzug entfernt wurden, dafür 20 neue einzustellen.
Aber solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben noch nicht haftbar.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
-thh