On Tuesday, January 20, 2004 11:57 AM MaZ maz.bln@gmx.de wrote:
Nach dem sonnabendlichen Treffen habe ich mir nun auch mal den Satzungsentwurf des Vereins angesehen und habe nun ein paar Anmerkungen/Änderungen entworfen. Ich wollte das aber nicht gleich in die aktuelle Version einfügen, sondern vielleicht doch erst mal hier diskutieren:
zu §2, Abs. 1: Da steht jetzt: "Zweck des Vereins ist die Förderung und Verbreitung Freier Inhalte". Bei dem Verein soll aber wohl nicht um die Verbreitung selbst gehen (das macht ja schon die Wikipedia Foundation), sondern wohl mehr um die Förderung freier Inhalte und die Verbreitung des Wissens darüber.
zu §2, Abs. 2: "Entwicklung und Bereitstellung von Freien Inhalten": Auch hier ergibt sich wieder das Problem, dass der Verein ja wohl nicht die freien Inhalte bereitstellen will. Vielleicht sollte man das Wort ganz streichen.
Nein: Unsere Aufgabe ist auch die Bereitstellung und Verbreitung dieser Inhalte. Sonst dürften wir keine Gelder für Hardware-Investitionen an die Wiki*m*edia-Foundation abführen.
zu §2, Abs. 5: "Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins": das ist aus eigener Erfahrung insofern schwierig, dass m.E. mit diesem Absatz auch Aufwandsentschädigungen, z.B. für Fahrten zu den Vorstandssitzungen oder ähnlichen Aufgaben ausgeschlossen sind. Hier sollte vielleicht noch eine diesbezügliche Ergänzung (als "Kann-Bestimmung") eingefügt werden.
Die Formulierung ist üblich und schließt Aufwandsentschädigungen nicht aus. (siehe [[Wikipedia Diskussion:Verein/Satzung]])
zu §5, Abs. 3: Warum es bei einem Verein, der keine regelmäßigen Zahlungen hat und es auch sonst keinen ersichtlichen Grund gibt, eine dreimonatige Kündigungsfrist gibt, ist mir schleierhaft. Beim ADFC heißt das so (und das könnte man wohl auch so übernehmen): "Jedes Mitglied kann seine Mitgliedschaft jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Vorstand kündigen. Beitragsrückerstattungen finden nicht statt."
Kommt aufs Gleiche raus. Kann von mir aus auch gerne geändert werden.
zu §5, Abs. 4: "Der Ausschluss eines Mitglieds mit sofortiger Wirkung und aus wichtigem Grund kann dann ausgesprochen werden, wenn das Mitglied in grober Weise gegen die Satzung, Ordnungen, den Satzungszweck oder die Vereinsinteressen verstößt.": Warum hier eine die allgemeine Formulierung "und aus wichtigem Grund" steht, ist mir schleierhaft, insbesondere wenn nach dem Komma doch die Ausschlussgründe klar beschrieben werden. Ich denke, diese Worte können ganz gestrichen werden.
Ist mir auch schleierhaft. Ich würde "aus wichtigem Grund" streichen, denn die Nennung der wichtigen Gründe ist verständlicher.
zu §8, Abs. 2: "Die Einladung erfolgt 1 Monat vorher schriftlich": Die Einladung zur Mitgliederversammlung eines Vereins, der sich einem Online-Medium widmet, sollte, auch schon aus Kostengründen, per e-Mail möglich sein. Unter "schriftlich" wird gemeinhin immer noch per Post (snail mail) verstanden. Eine Klarstellung wäre sinnvoll.
Das sollte m.E. nur geändert werden, wenn wir vor der Gründung juristisch eindeutig klären können, ob das zulässig ist. Dann aber sehr gerne - denn je weniger Aufwand, desto besser.
zu §9, Abs. 2: "Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde und mindestens ein Drittel sämtlicher Mitglieder anwesend ist": Ich finde diese Hürde problematisch. Ein Drittel sämtlicher Mitglieder ist natürlich genauso willkürlich wie jede andere Zahl kleiner als 50%, weil damit ja nie direkt die Mehrheit der Mitglieder wirklich repräsentiert wird. Allerdings dürfte es für einen bundesweit agierenden Verein schwierig sein, sobald er mehr als, sagen wir, 20 Mitglieder hat, wirklich ein Drittel zur Mitgliederversammlung zu bekommen. Aus meiner Erfahrung eines Berliner Vereins mit etwa 10.000 Mitgliedern kommen zur Mitgliederversammlung selbst nur etwa 100 Mitglieder. Wir haben deshalb bereits vor Jahren ein Quorum mit 40 Mitgliedern eingeführt, um wenigstens eine bestimmte "kritische Masse" zu haben. Das ist natürlich auch wieder eine willkürliche Zahl und für einen Verein, der noch gar nicht gegründet ist, schwer abzuschätzen. so eine rechte Lösung des Problems fällt mir da auch gar nicht ein. Vielleicht ist ja die jetzt dargestellte Lösung mit einer möglicherweise zweiten, quorumsfreien Mitgliederversammlung gar nicht so schlecht.
Das Problem haben wir ausführlich diskutiert und durch die Möglichkeit zur Übertragung des Stimmrechts doch ganz praktikabel gelöst. Damit können die Mitglieder, die nicht selbst teilnehmen können/wollen, ihr Stimmrecht einfach auf ein anderes Mitglied übertragen.
Viele Grüße Arne -- http://klempert.de :: http://phpbar.de :: http://opengeodb.de