Ulrich Fuchs mail@ulrich-fuchs.de writes:
Ein Eigentümer eines Kunstwerkes kann mit seinem Eigentum machen, was er will.
nein. bitte im grundgesetz nachlesen. dort steht, daß eigentum verpflichtet.
und im falle von (öffentlichen) museen sind die dinge komplizierter, aber im grunde auch viel einfacher. die museen haben einen auftrag, dem müssen sie nachkommen.
und andersrum ist es museen nicht gestattet, im großen umfang umsatz oder gar gewinn zu machen (z.b. durch einen schwunghaften postkarten handel).
museen dürfen drittmittel annehmen; die mittelgeber sind an gegenleistungen interessiert. das kann gefährlich sein. jedenfalls haben die museen kein besonderes verwertungsrecht an den gegenständen, die sie treuhänderisch verwalten; sie haben ein alleiniges verwertungsrecht an den _fotographien_, die ein museumsfotograph anfertigt.
beliebig nutzen dürfte), sondern nur zu einem Teil, den anderen Teil bezahlen die Nutzer über Eintritte und sonstige Verwertung.
die eintrittsgelder werden meines wissens anders begründet. in den 70er jahren waren diese eintrittgelder fast flächendeckend abgeschafft - das werte publikum hat sich jedoch oft wie sau benommen, so daß die gebühren wieder eingeführt werden mußten (alternativ könnte man auch das aufsichtpersonal besser ausbilden, aufstocken und vor allen dingen motivierend bezahlen).
Wer mehr nutzt, zahlt mehr.
so möchten das gern die verwertungsgesellschaften. das urheberrecht kennt diesen satz aber nicht.