Am Dienstag 01 Februar 2005 06:15 schrieb Kurt Jansson:
Matthias Walliczek schrieb:
Thomas R. Koll wrote:
Nein, sinnvoller als das Herumbasteln am falschen Ansatz wäre es, endlich mal die GNU FDL komplett zu lesen - denn tatsächlich müssen maximal 5 Autoren genannt werden.
Ich bin mir noch nichtmal sicher, dass das stimmt! Soweit ich gehört habe und mich erinnere müssen ggf. mindestens 5 Hauptautoren genannt werden. Für mich bedeutet dies, dass wenn nur 1 Hauptautor existiert und 20 Typokorrektoren, trotzdem nur der eine Hauptautor genannt werden muss!
Die Chancen in einem solchen Fall vor Gericht zu bestehen (bzw. es überhaupt nicht dazu kommen zu lassen) lassen sich durch eine freiwillige Erhöhung der Zahl der genannten Autoren beliebig steigern. Eine Verdoppelung auf 10 erscheint mir bspw. sinnvoll, sollte der eingesetze Algorithmus einigermaßen brauchbar und die Anzahl der abgedruckten Artikel noch halbwegs überschaubar sein.
Genauso ist es. Der Algorithmus sollte feststellen, wer entscheidend zur letzten Version des Artikels beigetragen hat. Wenn das 10 Leute waren, kann man auch mehr als die 5 nennen. Wenn es weniger waren, reichten ggf. diese!
--Ivo Köthnig