Mathias Schindler wrote:
Ich darf also mit 16 Jahren in den USA Alkohol kaufen und offen auf der Straße trinken, wenn ich Deutscher bin? Cheers.
Du meinst also den Fall, wenn die WMF Stiftung in einem europäischen (deutschen) Gerichtshof einen Verstoss gegen ihr (angebliches) Datenbankrecht verklagen will? Das ist, sich auf einem Recht berufen dass sie zu Hause nicht innehat? Hmm...
Vielleicht ist Jura nahezu so kompliziert und interessant wie Computertechnik.
Aber auch wenn eine Klage theoretisch möglich wäre, glaube ich es muss ein Schöpfer (eine Investition) geben, um Datenbankschutz zu geniessen. Gibt es Rechtsfälle für "web 2.0" (mass collaboration) mit Datenbankschutz?