On Thursday 04 March 2004 00:26, Martin Zeise wrote:
Hallo,
zuerst wollte ich nicht glauben, was ich da lese, aber es scheint der B&K ernst zu sein. Man muss sich das mal vorstellen, da macht jemand während einer Reise im Ausland(!) ein paar Fotos, stellt diese ohne kommerzielle Absichten ins Internet und wird von der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst angeschrieben und zur Zahlung aufgefordert. Unglaublich :-(
Vermutlich ist dir in deinem Fall die Bildunterschrift zum Verhängnis geworden. Googlen nach "forma viva" auf Seiten aus Deutschland bringt dich auf Platz 3 bei google ...
Ich habe dem Schreiben erstmal mit Hinweis auf § 59 UrHG (Verbreitung von Abbildungen bei bleibender Aufstellung im öffentlichen Raum ist vom Urhebrrecht ausgenommen) widersprochen. Mal sehen, was dabei herauskommt.
Ich fürchte, die werden versuchen das weiter durchzuziehen. Von der webpage der VG B&K:
"Ebenfalls ist es zulässig, ein Werk, das sich bleibend im öffentlichen Raum befindet, (zweidimensional) zu vervielfältigen. Neben diesen Einschränkungen existieren eine Reihe weiterer Vorschriften, die die honorierungsfreie Vervielfältigung erlauben. Allerdings sind sämtliche der genannten Vorschriften eng und zugunsten der Urheber auszulegen, so daß faktisch nur in den seltensten Fällen von einer genehmigungsfreien Reproduktion ausgegangen werden kann. Die VG Bild-Kunst hat mehrere Gerichtsverfahren betrieben, in denen über die Auslegung der Schrankenbestimmmungen gestritten wurde und steht für Rückfragen zu diesem Themenkreis und zu anderen Gesichtspunkten des Urheberrechts gern zur Verfügung."
http://www.bildkunst.de/inhalte/rechte/body_urheberrecht.html
Wann wird dieser Wahnsinn endlich gestoppt?
Viele Grüße, Marco