On Sunday 29 August 2004 03:17, Jens Müller wrote:
Marco Krohn marco.krohn@web.de writes:
Solltest du das wirklich gemacht haben, hast du wahrscheinlich eine Straftat begangen.
Das halte ich für sehr unwahrscheinlich, insbesondere weil es sich um ein Wiki handelt. Wenn du dich auf § 303a StGB beziehst, wird das m.E. schon an der Rechtswidrigkeit scheitern.
826 BGB, vorsätzliche sittenwidrige Schädigung. Ist natürlich kein Strafrecht.
und wird dann gemäß § 249 I BGB zu drei Maus-clicks verurteilt, oder wie? ;-)
Viele Grüße, Marco