Hallo Mailingliste,
On Freitag, 17. Oktober 2003, you wrote:
KK> hi KK> aus gegebenem anlass (siehe [[ladenburg]]) wollte ich mal bei unseren KK> legalese-experten anfragen, ob ein bild, welches von aussen mittels KK> hyperlink eingebunden wird (in vorliegendem fall: KK> http://www.lothar-binding.de/images/wappen/Ladenburg.jpg) irgendein KK> copyright verletzt? immerhin bleibt ja der verweis auf seine herkunft KK> bestehen. KK> aber ich lasse mich auch gerne belehren. KK> alsdann KK> kai (aka kakau)
Ohne mich mit der rechtlichen Situation auszukennen:
1. Ich halte Inline Linking für unfair gegenüber dem Webseitenbetreiber, da dieser jedes Mal die Bandbreite zur Verfügung stellen muss, wenn jemand den Artikel aufruft.
2. Wenn der Webseitenbetreiber sein Einverständnis gibt, muss er auch bereit sein, das Bild unter der GFDL o.ä. freizugeben, vorausgesetzt wir halten uns an http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Meinungsbild_Urheberrecht . In diesem Fall spricht aber auch nichts dagegen, das Bild auf den Wikipedia-Server hochzuladen. Dies hat außerdem den Vorteil, dass man auf das Bild klicken kann und sieht, dass das Bild frei ist. Andernfalls ist es eine Frage der Zeit, bis die Frage nach dem Einverständnis wieder aufkommt.
3. Die Technik des Inline Linking ist auf der englischen Wikipedia bereits deaktiviert worden, vgl. http://meta.wikipedia.org/wiki/Fair_use (unten). Auch auf der deutschen Wikipedia wird die Funktion demnächst abgeschaltet, vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Verbesserungsvorschl%E4ge#Externe_Bil... (dort sind auch weitere Argumente gegen das Inline Linking)
Daniel