Hallo,
Am Mittwoch 15 August 2007 00:41 schrieb Erik Moeller:
Womit bitte lässt sich begründen, dass hier ein
US-Logo als "mangelnde
Schöpfungshöhe" bezeichnet wird, wenn der entsprechende Präzedenzfall
eine deutsche Gerichtsentscheidung ist, die Server in den USA stehen
und das Angebot sich an deutsch_sprachige_ Länder richtet? Ich halte
das für eine bizarre Rechtsauslegung.
wie ich schon sagte, sind die Logos teilweise umstritten. Das von dir genannte
Bild ist einfach zu einfach, um Urheberschutz zu genießen (ich verm., sowas
gibt's auch im US-recht). Die Server stehen zwar in den USA, aber die
Uploader kommen zumeist aus der EU und müssen sich daher (auch) an die
EU-Gesetze halten (übrigends ist der Unterschied zwischen D und AT/CH-Recht
recht klein, daher schrieb ich Deutsches-Recht).
Anderseits muss man sich bei der Verwendung der Bilder an andere Rechte halten
(daher die Box darunter).
Sollte jemand den Verein verklagen oder den Uploader, dann wird der Richter
sich an D-recht halten, und da sind unsere Bilder ok. Daher lassen wir diese
Art von Bildern zu. Sollte jemand die Foundation verklagen (was schwer wird,
weil die ja immer behaupten kann, die Logos sein FairUse), dann wird der
Richter hoffendlich einsehen, das sich das Angebot an EU-Personen richtet und
dieses Recht benutzen (womit die Bilder auch ok wären). Panoramafreiheit und
Logos in dewp sind also wesendlich unkritischer als fairuse in enwp. Trotzdem
möchte die commons aus verständlichen Gründen nicht haben.
Mit freundlichen Grüßen
DaB.
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