Hallo, Am Mittwoch 15 August 2007 00:41 schrieb Erik Moeller:
Womit bitte lässt sich begründen, dass hier ein US-Logo als "mangelnde Schöpfungshöhe" bezeichnet wird, wenn der entsprechende Präzedenzfall eine deutsche Gerichtsentscheidung ist, die Server in den USA stehen und das Angebot sich an deutsch_sprachige_ Länder richtet? Ich halte das für eine bizarre Rechtsauslegung.
wie ich schon sagte, sind die Logos teilweise umstritten. Das von dir genannte Bild ist einfach zu einfach, um Urheberschutz zu genießen (ich verm., sowas gibt's auch im US-recht). Die Server stehen zwar in den USA, aber die Uploader kommen zumeist aus der EU und müssen sich daher (auch) an die EU-Gesetze halten (übrigends ist der Unterschied zwischen D und AT/CH-Recht recht klein, daher schrieb ich Deutsches-Recht). Anderseits muss man sich bei der Verwendung der Bilder an andere Rechte halten (daher die Box darunter).
Sollte jemand den Verein verklagen oder den Uploader, dann wird der Richter sich an D-recht halten, und da sind unsere Bilder ok. Daher lassen wir diese Art von Bildern zu. Sollte jemand die Foundation verklagen (was schwer wird, weil die ja immer behaupten kann, die Logos sein FairUse), dann wird der Richter hoffendlich einsehen, das sich das Angebot an EU-Personen richtet und dieses Recht benutzen (womit die Bilder auch ok wären). Panoramafreiheit und Logos in dewp sind also wesendlich unkritischer als fairuse in enwp. Trotzdem möchte die commons aus verständlichen Gründen nicht haben.
Mit freundlichen Grüßen DaB.