Daniel Kinzler schrieb:
- können wir davon ausgehen, dass Logos von freier Software automatisch
auch frei sind? Die Antwort scheint "nein" zu sein. Die Frage bleibt übrigens auch für "normale" Icons etwas unklar, da die GPL immer von "Quelltext" spricht...
Hier vermischst du wieder Marken und Urheberrecht.
- wenn man ein geschütztes Logo unter die GPL (oder GFDL) stellt, muss
man dann befürchten, dass der markenrechtliche Schutz untergraben wird?
Anscheinend leider ja - sonst würde die Frage ja nicht immer wieder auftauchen.
Man hat ja ausdrücklich die freie Nutzung gestattet. Laut FSF ist die Antwort wieder "nein" - die Anwälte der Foundation scheinen da aber anderer Ansicht zu sein, das ist einer der Gründe dafür, dass die Wikimedia Logos nicht unter einer freien Lizenz sind.
Weil Marken- und Urheberrecht immer wieder durcheinander geschmissen wird und darüber hinaus von Land zu Land unterschiedlich ist.
Eine ähnliche Frage stellt sich übrigens beim Recht am eigenen Bild: wenn ich ein Selbstportait unter die GFDL stelle, kann ich dann später noch die Nutzung in einem bestimmten Kontext unterbinden, unter Berufung auf das Persönlichkeitsrecht? Ich habe ja ausdrücklich zugestimmt, dass das Bild beliebig verwendet werden kann. Kann man so eine Zustimmung überhaupt "nur in urheberrechtlicher Hinsicht" geben?
"Frei Verwenden" heisst doch nicht, dass man sich bei der Nutzung freier Inhalte nicht mehr an weitere Gesetze halten muss. Ansonsten könnten sich jeder Unmensch ja darauf berufen, dass er nur den Artikel [[Folter]] frei verwendet hat, um jemanden zu quälen.
Vielleicht sollte in GPL 3 und der nächsten GFDL deutlicher gemacht werden auf welche Rechte es sich bezieht und dass Marken-, Persönlichkeits-, Strafrecht von einer lizensierung unberührt bleibt.
Gruß, Jakob
P.S: Erfolgreicher als Markenabbildungen unter GFDL zu stellen wäre aus meiner Sicht die Verwendung einer CC-Lizenz, die sind wesentlich kompakter und auf verschiedene Länder geprüft.