Am Fri, 16 Apr 2004 04:23:36 +0200 schrieb Agon S. Buchholz asb@kefk.net:
Sascha Wildner wrote:
- Die beanstandete Liste beinhaltete ca. 16% der Artikelnamen aus
dem Brockhaus in einem Band (11.000 von 70.000), mehr oder weniger willkürlich rausgepickt (auf der Seite war angegeben, wie ich vorgegangen bin).
Wieso sollte das eigentlich eine URV sein, wenn Du eine (wie auch immer) hergestellte Auswahl vorgenommen hast? Bei einer 100%-Liste könnte ich das ja noch nachvollziehen, aber bei einer Auswahl??
Ganz einfach deshalb schon, weil er anscheinend selbst als Quelle seiner Liste angegeben hat, dass sie aus dem Brockhaus stammt...
Allerdings: Ein Zitat muss eine hinreichende Individualität besitzen, um als solches gelten zu dürfen. Das heißt im Klartext, nur etwas, das ich auch wirklich einem bestimmten Werk zuordnen kann, weil es individuell genug ist, ist auch wirklich ein Zitat und als solches schutzfähig. Eine Wortliste besitzt aber keine solche Individualität und ist daher auch nicht geschützt! (Außer ich sage gleich dazu, dass sie aus einem bestimmten Werk stammt, damit verleihe ich ihr nämlich eben diese Individualität und mache sie somit zum Zitat!)
Und noch etwas:
Wikipedia ist selbst ja per Definition NICHT urheberrechtlich geschützt. Aus diesem Grund darf dort auch nicht einmal ein Kleinzitat ohne Genehmigung des Urhebers stehen! (Was ansonsten durchaus erlaubt ist. Wenn ich ein Buch schreibe, dann darf ich durchaus - in kleinem Rahmen zitieren, ohne jedesmal den Urheber fragen zu müssen. Voraussetzung dafür ist aber, dass das zitierende Werk selbst auch schutzfähig ist. Das ist bei Wikipedia nicht der Fall und deshalb darf dort nicht zitiert werden! Aber Listen dürfen erstellt werden, soviel wir lustig sind (wenn wir nicht dazu schreiben, dass wir sie irgendwo abgekupfert haben!)
Uff, hoffe das hat ein wenig Licht ins Dunkel gebracht...