Am Montag, 5. Dezember 2005 20:25 schrieb Thomas Hochstein:
"Alexander Klimke" schrieb:
solange diese positive Kenntnis NICHT besteht, ist der Heise-Verlag eben noch nicht haftbar.
Da wäre ich mir nicht so sicher.
Ich bin ja Laie, aber für meine Begriffe folgt das aus dem Teledienstegesetz (alles andere wäre ja auch der Tod der Mitarbeit des Konsumenten im Internet):
§ 2 (1) Die nachfolgenden Vorschriften gelten für alle elektronischen Informations- und Kommunikationsdienste, die für eine individuelle Nutzung von kombinierbaren Daten wie Zeichen, Bilder oder Töne bestimmt sind und denen eine Übermittlung mittels Telekommunikation zugrunde liegt (Teledienste).
(2) Teledienste im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere 2. Angebote zur Information oder Kommunikation,
§ 11 Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern
1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird